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NRW-Justizportal: Justiz-Online Diplom-Rechtspflegerin/ Diplom-Rechtspfleger

Justizministerium Bürgerservice Rechtsbibliothek Adressen & Links Suche Aktuelles / Termine Presse Online-Verfahren Stellenmarkt Justiz NRW Service Monika Wisniewski und Ralf Benke, Studierende an der Fachhochschule fÃŒr Rechtspflege "Uns reizt am Rechtspflegerberuf vor allem die selbstÀndige Arbeit â?? keine öde TÀtigkeit mit staubigen Akten, sondern eine Aufgabe fÃŒr Leute mit Urteilskraft." Stellenmarkt/ Wir bilden aus/ Berufe/ Diplom-Rechtspflegerin/ Diplom-Rechtspfleger Portrait Diplom Rechtpflegerin / Diplom Rechtspfleger (FH) in der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Berufswahl: Rechtspflege Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten ÃŒberwiegend bei den 130 Amtsgerichten und den 19 Staatsanwaltschaften, zum Teil aber auch bei den 19 Landgerichten und den 3 Oberlandesgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen. Theorie und Praxis In drei Jahren dualer Ausbildung von der RechtspflegeranwÀrterin / vom RechtspflegeranwÀrter zur Rechtspflegerin / zum Rechtsp
wurde gesehen am 15.01.2006 14:41 auf www.justiz.nrw.de

Rechtspfleger Merkblatt

Sie möchten Rechtspflegerin oder Rechtspfleger werden? Merkblatt über einen vielseitigen Beruf Die bekanntesten Entscheidungsträger in der Justiz sind die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (höherer Dienst). Daneben sind aber bei den Justizbehörden noch andere Organe der Rechtspflege mit wichtigen, gesetzlich bestimmten Aufgabengebieten betraut. Darunter die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die zum gehobenen Justizdienst gehören und vornehmlich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften tätig sind. Über ihren interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf soll dieses Merkblatt informieren. I. Stellung Dem Rechtspflegerberuf sind im Lauf der Zeit bedeutende Bereiche der richterlichen Tätigkeit übertragen worden. Dadurch sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu einem selbständigen Organ der Rechtspflege geworden. In dem übertragenen Bereich sind sie bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich u
wurde gesehen am 15.01.2006 14:41 auf www.justizministerium.niedersachsen.de

Ausbildung zum Rechtspfleger

Ausbildung zum Rechtspfleger (in Baden-Württemberg, Rheinland/Pfalz und dem Saarland) Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfaßt - in enger Verflechtung von Theorie und Praxis - ein insgesamt 21 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege und eine praktische Ausbildung von 15 Monaten. Im einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt: 12 Monate fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Schwetzingen. Damit verbunden ist eine einwöchige Einführung bei einem Amtsgericht. In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis des Rechtspflegers erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt. Der Unterricht wird in Vorlesungen, Seminaren und Übungen von qualifizierten Richtern und Rechtspflegern erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und veranschaulicht. 13 M
wurde gesehen am 15.01.2006 14:41 auf www.rechtspflege-fv.de

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern - Stellenausschreibungen - Ausbildung zum/zur Rechtspfleger(in) (Frame)

Justizministerium Organisationsstruktur Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizminister- konferenz Stelleninformationen Links Dolmetscher/ Übersetzer Thema Betroffene von Straftaten Thema Gemeinsames Mahngericht Landesrecht Schlichten statt richten Ausbildung zum/zur Rechtspfleger(in) Die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgt durch ein Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow. Zwischen den einzelnen Studienabschnitten sind praktische Ausbildungsabschnitte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu absolvieren. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Voraussetzung für das Studium ist mindestens die Fachhochschulreife. Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Juni 1994 (GVOBl M-V S. 786) geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 6. Januar 1999 (GVOBl. M-V S. 166). Die Ausbildung erfolgt im
wurde gesehen am 15.01.2006 14:41 auf www.jm.mv-regierung.de



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