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Rechtspfleger - WikipediaRechtspfleger aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie Wechseln zu: Navigation , Suche Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen LÀndern zu schildern. Rechtspflegersind in Deutschland Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften , die die durch das Rechtspflegergesetz Ìbertragenen Aufgaben wahrnehmen. Die meisten dieser Aufgaben waren frÌher von Richtern zu erledigen und wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in immer grö�erem Umfang auf Rechtspfleger Ìbertragen. Ebenso wie Richter sind Rechtspfleger in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhÀngig und nur an Recht und Gesetz gebunden ("sachliche UnabhÀngigkeit"). Im Gegensatz zu Richtern sind Rechtspfleger nicht "persönlich" unabhÀngig. So ist beispielsweise die Versetzung an ein anderes Gericht auch ohne Zustimmung des Rechtspflegers möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit dem Rec
Rechtspflege - WikipediaRechtspflege aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie Wechseln zu: Navigation , Suche Rechtspflegeist der Sammelbegriff fÌr sÀmtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Rechtspflege ist im weiteren Sinne Sorge fÌr einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen. [ Bearbeiten ] Organe Die Rechtspflege umfasst die ihr angehörenden Gerichte und Behörden und die bei diesen tÀtigen Richter , StaatsanwÀlte , AmtsanwÀlte , Rechtspfleger , Gerichtsvollzieher und Urkundsbeamten der GeschÀftsstelle und als besondere unabhÀngige Organe der Rechtspflege die Notare und RechtsanwÀlte . [ Bearbeiten ] Funktionen In der Hauptsache besteht Rechtspflege in der TÀtigkeit der Gerichte aller Gerichtszweige , die dem Schutz und der Durchsetzung von Rechten und der Abwehr und Ahndung von Unrecht dient. Neben der streitentscheidenden TÀtigkeit der Gerichte, der Strafrechtspflege und der Vollstreckung von Entscheidungen sind zur Rech
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Niedersachsen, FHVR, Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege, Steuerverwaltung: HochschuleWillkommen in der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, FHVR. Wir sind eine Fachhochschule des öffentlichen Dienstes des Landes Niedersachsen. Wir bestehen aus den Fakultäten Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege und Steuerverwaltung. Im Unterschied zu anderen Hochschulen bzw. Fachhochschulen sind unsere Studenten Beamtinnen bzw. Beamte ein. Nach dem Studium werden die Studenten im gehobenen Dienst des Landes Niedersachsen eingestellt. Das dreijährige Studium besteht aus einer wechselnden Abfolge von Fachstudien an der Fachhochschule und den Fakultäten Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege. Den Absolventinnen und Absolventen wird nach erfolgreicher Beendigung des Studiums ein Diplomgrad verliehen. Die Hochschule gliedert sich in die Fakultäten: Allgemeine Verwaltung Polizei Rechtspflege Steuerverwaltung Über die Bewerbungsmodalitäten informieren wir Sie auf den Seiten der einzelnen Fakultäten. Wenn Sie bei uns studieren bzw. ein Studium absolvieren möchten, so schreib
Gemeinsames Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der LänderNavigation überspringen Statistische Ämter des Bundes und der Länder Anmerkung: Sie haben die Verwendung von Stylesheets (Dokumentvorlagen) deaktiviert oder benutzen einen älteren Browser, der die vom W3C festgelegten Standards nicht unterstützt. Weitere Informationen über die Arbeit und die Aufgaben des W3C : »Das World Wide Web Consortium (W3C) in sieben Punkten« . Empfohlene Browser: Mozilla | Netscape | Opera | InternetExplorer H ome | Suchen Über das P ortal | I mpressum | English Da t en | Datenbank G ENESIS | V eröffentlichungen | K o ntakte | Gr u ndlagen | Online-E r hebungen | Forschungsdaten z entren | L inks Rechtspflege Übersichtstabellen Rechtskräftig Verurteilte Datenbankrecherche in GENESIS-Online Länder und Bund (beim Statistischen Bundesamt) Regionen, Länder und Bund (beim LDS NRW) Nutzen Sie auch die Datenangebote der einzelnen Statistischen Ämter des Bundes und der Länder! © Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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