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Das Berufsbild des RechtspflegersZum Berufsbild des Rechtspflegers Zum Verständnis der heutigen Stellung des Rechtspflegers müssen wir etwas zurückgehen zu den Grundlagen unserer Gerichtsverfassung, den Reichsjustizgesetzen, die nach der Gründung des Deutschen Reiches zur Vereinheitlichung der Rechtspflege verabschiedet wurden und 1879 in Kraft getreten sind. Diese Gesetze haben ebenso wie die teilweise erst vor der Jahrhundertwende in Kraft getretenen Verfahrensordnungen für die verschiedenen Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit (d.h. der Verfahren, in denen keine Streitigkeiten zwischen Parteien stattfinden und in denen auch keine strafrechtlichen Verurteilungen angestrebt werden) ohne jede Ausnahme alle gerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen dem Richter vorbehalten. Schon bald zeigte sich aber, daß der Richter hierdurch mit einer Vielzahl von Aufgaben belastet war, die nicht unbedingt von ihm erledigt werden mußten. Am Beginn der Entlastungsmaßnahmen stand die preußische Ver
Rechtspfleger  Rechtspfleger Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes MaÃ? an sozialem VerstÀndnis â?? das sind die wesentlichen Voraussetzungen fÃŒr den Beruf "Diplom-Rechtspfleger(in) (FH)"(Beamtin/Beamter des gehobenen Justizdienstes). Rechtspfleger(innen) treffen als selbstÀndiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhÀngig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhÀngige und selbstÀndige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05. 11. 1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller ÃŒbrigen Verwaltungen. Rechtspfleger(innen) sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Hier nur ein Beispiel von vielen: Der automationsunterstÃŒtzte Arbeitsplatz einer Rechtspflegerin bei einem hessischen Amtsgericht. Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten. Dazu geh
Staatliche Archive in Bayern, AusbildungBayerische Archivschule und Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Die staatlichen Archive Bayerns bilden an der Bayerischen Archivschule und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern für folgende Laufbahnen aus: Mittlerer Archivdienst (Bayerische Archivschule, München) Ausbildungsordnung Gehobener Archivdienst (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, in München) Ausbildungsordnung Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Arbeitskreises "Diplomarchivarinnen und Diplomarchivare (FH)" Höherer Archivdienst (Bayerische Archivschule, München) Ausbildungsordnung Anfragen bitte an die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, E-mail: poststelle@gda.bayern.de Home | Inhalt | Ausbildung | Organisation |
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und RechtspflegeBerufsbild AI Die berufliche Aus- und Fortbildung des eigenen Verwaltungspersonals gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommunal- und Landesverwaltung. Die dem Ausbildungsinstitut dabei übertragenen Aufgaben stellen sich wie folgt dar: Ausbildung und Prüfung mittlerer Dienst Das Ausbildungsinstitut vermittelt den Anwärtern für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes der Kommunen und des Landes im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Fachkenntnisse sowie die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie zur selbstständigen Erfüllung der Aufgaben in dieser Laufbahn befähigen. Der fachtheoretische Teil an der zweijährigen Ausbildung umfasst 1.080 Unterrichtsstunden, die in drei dreimonatigen Lehrgangsabschnitten vermittelt werden. Um eine zeitgemäße und anforderungsgerechte Ausbildung des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Interesse einer bürger- und leistungsorientierten Verwaltung zu gewährleisten, war es erforderlich, die bestehenden Fachlehrpläne der forts
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