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Meyers Konversationslexikon | Meyers Konversationslexikon: Band 9, Seite 65 Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen)Home | Impressum Login Schnellsuche: Stöbern Suchen Projektrundgang Meyers Konversationslexikon Band 9 von Irideen bis Königsgrün Seite 65: Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) Schlagwörter: Italien . Vorhergehende Seite | Nächste Seite | Bildansicht 65 Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen). 137 Unterpräfekturen und 78 Distriktskommissariate. Unter den Präfekten und Unterpräfekten (Distriktskommissaren) fungieren die Gemeindevorsteher (Sindaci, s. oben) als Regierungsbeamte. Die Sicherheitspolizei wird von den Präfekten, Unterpräfekten (oder Distriktskommissaren) mit beigegebenen Inspektoren und Delegaten, in zwölf großen Städten von Quästoren (mit Inspektoren) geleitet. In jeder Provinz bestehen ein Sanitätsrat, ein Schulrat, eine Postdirektion, eine Finanzintendanz und ein Bauamt; für größere Gebiete sind 9 Telegraphendirektionen, 34 Forstdepartements und 8 Bergämter eingesetzt. Was die Überwac
Vortrag von Justizminister Jochen Dieckmann zum Thema "Die Zukunft des Rechtspflegers in der Europäischen Union" anlässlich des internationalen Rechtspflegertreffens am 22. Mai 2000 in KönigswinterTextdienst Zahlen, Daten, Fakten NRW-Themen NRW-Infos Terminservice NRW live Umwelt online NRW-Select Who is who? LPA-Fotoservice Recherche Verkehr und Wetter Impressum Sitemap Home NRW online Sie sind hier: Textdienst - Reden und Dokumente - 2000 zurück Seite drucken NRW-Textdienst Pressemitteilungen Reden & Dokumente Regierungserklärungen Presse-Einladungen Pressekonferenz-Texte Interviews 22. Mai 2000 Vortrag von Justizminister Jochen Dieckmann zum Thema "Die Zukunft des Rechtspflegers in der Europäischen Union" anlässlich des internationalen Rechtspflegertreffens am 22. Mai 2000 in Königswinter Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, in meiner Eigenschaft als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen heute zu Ihnen sprechen zu können. Ich bin Ihrer Einladung aus zwei Gründen gerne gefolgt: Zum einen gehört es zu meinen Aufgaben als Justizminister, mir über die Zukunft des Rechtspflegers als Justizberuf Gedanken zu machen. Zum anderen ist es mir ein Anliegen, d
SAARBRÜCKER BIBLIOTHEKS a a r b r ü c k e r B i b l i o t h e k (http://www.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek) Erstveröffentlichung: NJW 1996, S. 2467 - 2473 Stephan Weth Die Justiz - ein ungeliebtes Kind ? [1] In welchem Zustand ist die Ziviljustiz? Nach Auffassung von Feiber (NJW 1996, 2057) funktioniert die Zivilgerichtsbarkeit im großen und ganzen und den mißlichen Umständen entsprechend gut. Daß das Bild der Justiz oft in graueren Tönen gemalt werde als unbedingt nötig, habe seinen Grund darin, daß für viele Kritiker das Lamentieren lustvoller sei als das Loben. Der Verfasser des folgenden Aufsatzes kommt hingegen zu der Auffassung, daß die Ziviljustiz gegenwärtig rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt, weil der Bürger weder mit einer Entscheidung binnen angemessener Zeit noch mit einer richtigen Entscheidung rechnen kann. Es werden zahlreiche Wege zurück zu einer funktionstüchtigen Ziviljustiz diskutiert. Nach Auffassung des Verfass
Richterverband Schleswig-Holstein Online (Page 1)Leitlinien des Deutschen Richterbundes Die »Leitlinien« des DRB sind von der Bundesvertreterversammlung 1978 verabschiedet worden. Sie definieren verbindlich die grundlegenden justizpolitischen Ziele des Verbandes, haben also, anders formuliert, den Charakter eines Grundsatzprogramms für die Verbandsarbeit in justizpolitischen Fragen. Manche der in den Leitlinien genannten Ziele sind mittlerweile bereits erreicht, andere Forderungen sind von ungebrochener Aktualität. A. I. Richterstatus II. Zugang zum Richteramt III. Selbstverwaltung und Beteiligungsrechte der Richter B. I. Status des Staatsanwalts II. Zugang zum Amt des Staatsanwalts III. Beteiligungsrechte der Staatsanwälte IV. Verhältnis Staatsanwaltschaft/Polizei C. I. Gerichtsaufbau und Verfahren II. Justiz und Öffentlichkeit Ill. Fortbildung IV. Arbeitsbedingungen Der Deutsche Richterbund sieht nach der Satzung seine Aufgaben vornehmlich darin, die richterliche Unabhängigkeit und die unparteiische Rechtsprechung zu wahren, Gesetzgebung, Rechtspflege und
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