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Notar - Wikipedia

Notar aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie Wechseln zu: Navigation , Suche Dieser Artikel befasst sich mit dem juristischen Begriff Notar. FÌr das Hubschrauber-NOTAR-System (NoTailRotor ), siehe McDonnell Douglas NOTAR . DerNotar( lat. notarius, Geschwindschreiber) ist als unabhÀngiger TrÀger eines öffentlichen Amtes fÌr die Beurkundung von RechtsvorgÀngen und fÌr andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den LÀndern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung ). In Deutschland amtieren derzeit ca. 9.000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind. Der Erstbewerber fÌr ein Notaramt darf nicht Àlter als 60 Jahre sein. Der Notar kann sein Amt bis zur Vollendung seines 70. Lebensjahres ausÌben. Zum Notar darf nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die BefÀhigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, also ein Volljurist mit erfolgr
wurde gesehen am 18.07.2006 08:30 auf de.wikipedia.org

Notar- und Grundbuch-Kosten-Rechner

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Notar

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Immobilienrecht: Notar

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