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Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur - ein Muss schon für den kleinsten Betrieb - Mittelstand - Organisation -Mittelstandsportal - Organisation Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur - ein Muss schon für den kleinsten Betrieb (17.12.03) -Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Zu seiner Unterstützung hat er Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu stellen, die ihn in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützen müssen. Verankert ist dies in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV 2a für Fachkraft für Arbeitssicherheit und UVV 2b für Betriebsarzt). Die AKCENT Computerpartner Deutschland AG nimmt diese Aufforderung ernst (schließlich kommen zu den Kosten, die den einzelnen Betrieb bei einem Arbeitsunfall treffen, auch die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft hinzu, für welche die Gesamtheit der Mitglieder durch ihre Beiträge aufzukommen hat) und bietet seinen Partnern einen Rahmenvertrag mit dem BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) Gesun
Fachhochschule Coburg - Arbeitssicherheit: Bestellung SicherheitsingenieurStartseite Über die FH Studiengänge Info und Service Einrichtungen Organisation Sicherheitsingenieur Sicherheitsbeauftragte Betriebssanitäter Ersthelfer Suchtkrankenhelfer Akademisches Auslandsamt Weiterbildung Wissens- und Technologietransfer MUT - Mädchen und Technik Kontakt Drucken Seite empfehlen Impressum Online Dienste der FHC Erweiterte Suche Sie sind hier: Einrichtungen » Arbeitssicherhei... » Organisation Arbeitssicherheit Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Fachhochschule Coburg durch die Kanzlerin zum 1.Oktober 1999 Geltungsbereich und Inkrafttreten Mit Wirkung vom 01.10.1999 bestelle ich Herrn Dipl.-Ing.(FH) Anton Siebert, Technischer Amtmann, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Fachhochschule Coburg. Die Bestellung erfolgt nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit §2 Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.5 ("Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit"). Organisatorische Zuordnung Die Fachkraft für Arb
BIA-Report 2/2002: Gefahrstoffe ermitteln und ersetzenNavigations-Bypass: zur Globalnavigation | zur Subnavigation | zum Inhalt | zur Funktionsleiste Home | E-Mail | Suchen | BG-Portal | BG-Infoline | English Wir über uns | Aktuelles | Forschung | Fachinformationen | Gefahrstoffdatenbanken | Praktische Hilfen | Prüfung/Zertifizierung | Publikationen | Veranstaltungen | Publikationen Publikationsdatenbank BGIA-Reports und BIA-Reports - Download BGIA-Reports 2005 - 2006 BIA-Reports 2002 - 2004 - BIA-Report 8/2004 - BIA-Report 8/2004 - BIA-Report 7/2004 - BIA-Report 6/2004 - BIA-Report 5/2004 - BIA-Report 4/2004 - BIA-Report 3/2004 - BIA-Report 2/2004 - BIA-Report 1/2004 - BIA-Report 7/2003 - BIA-Report 6/2003 - BIA-Report 5/2003 - BIA-Report 4/2003 - BIA-Report 3/2003 - BIA-Report 2/2003 - BIA-Report 1/2003 - BIA-Report 3/2002 - BIA-Report 2/2002 - BIA-Report 1/2002 - Forschungs- bericht "Toluol in Tief- druckereien" - BIA-Report: Symposium "Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Cadmium- und Arsenexposition. Epidemiologische Erkennt
Abt. 9: Arbeitssicherheit und Umweltschutz : Handbuch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz : Gliederung : Energiesparen : Technische Anweisung Elektro (Energiesparen)| Informationen zur Darstellung dieser Seite in älteren Browsern | | | Sie sind hier: UHH > Arbeitssicherheit und Umweltschutz > Handbuch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz > Gliederung > Energiesparen > Technische Anweisung Elektro (Energiesparen) Wichtige Links: | | | | Sprache: Blättern: | | Weiterführende Links: Aktuelle Mitteilungen und Termine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Service-Angebote der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz Handbuch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gliederung Stichwortkatalog Verantwortungsstruktur Gefahrstoffrecht, Vorschriften Gentechnikgesetz, Biologische Sicherheit Abfallentsorgung Technische Regeln und Richtlinien Weitere Stoffgesetze Brandschutz und Baurecht Arbeitsschutzrecht Tätigkeit von Fremdbetrieben Erste Hilfe Energiesparen Tierversuche Arbeitsmedizinische Vorsorge Immissionsschutz- und Katastrophenschutzrecht Strahlenschutz Laborsicherheit Unfallversicherung Rundschreiben Betriebsanweisungen Veröffentl
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