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beschlagnahme steuerberater

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Homepage Detlef Burhoff: Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater

aus Praxis Steuerstrafrecht (PStR ) 1999, 243 (Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "PStR" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "PStR" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.) Beschlagnahme Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg Nach §§ 53, 53a StPO haben Steuerberater und ihre Mitarbeiter im Steuerstrafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht. Damit dieses nicht durch die Beschlagnahme von Unterlagen, die das Mandats- und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant betreffen, umgangen werden kann, hat der Gesetzgeber dieses Zeugnisverweigerungsrecht in § 97 StPO mit einem Beschlagnahmeverbot verknüpft. Die damit zusammenhängenden Fragen gehören im Bereich der Durchsuchung und Beschlagnahme mit zu den umstrittensten strafverfahrensrechtlichen Problemen. Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die Rechtslage. In der Checkliste auf Seite
wurde gesehen am 18.07.2006 08:26 auf www.burhoff.de

KONLUS & Arndt: Fachanwalt Steuerrecht Rechtsanwalt Steuerberater - Köln - Berufsrecht: Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater

Rechtsanwälte · Steuerberater · Fachanwälte für Steuerrecht Home | Dienstleistungen | Partner für Berater | Team | Fachinformationen | Suche | Kontakt Berufsrecht: Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater Irgendwann wird jeder Steuerberater mit einer Durchsuchungsmaßnahme durch die Steuerfahndung konfrontiert. Regelmäßig ist der Steuerberater hierbei selbst nicht Beschuldigter, sondern lediglich "Dritter" im Sinne der StPO. In jedem Fall gilt es, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, die wir Ihnen nachträglich an die Hand geben wollen. 1. Einleitung Nach §§ 53, 53 a StPO haben Steuerberater und ihre Mitarbeiter im Steuerstrafverfahren gegen einen ihrer Mandanten - aufgrund des zwischen ihnen bestehenden geschützten Vertrauensverhältnisses - ein Zeugnisverweigerungsrecht . Der Gesetzgeber hat dieses Zeugnisverweigerungsrecht in § 97 StPO mit einem Beschlagnahmeverbot unterlegt, damit das Zeugnisverweigerungsrecht nic
wurde gesehen am 18.07.2006 08:26 auf www.konlus-arndt.de

Arndt - Koeln Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt Steuerrecht Steuerstrafrecht Erbrecht Gesellschaftsrecht Berufsrecht - Thema Mai 2006: Berufsrecht / Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater

Stefan Arndt Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Rolandstraße 63 50677 Köln Fon: 0221 - 534 12 12 Fax: 0221 - 534 12 10 info@kanzlei-arndt.com Startseite Fachgebiete Recht Steuern Downloads Archiv Themen Archiv Aktuelles Kontakt Links Impressum Herzlich Willkommen! Wir begrüßen Sie auf der Seite von Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt in Köln. Unser Angebot umfasst die Beratung im Zivilrecht und im Steuerrecht. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen dabei neben der Steuerberatung und dem Steuerstrafrecht im Erbrecht einschließlich der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, Gesellschaftsrecht Berufsrecht und Haftung der Steuerberater. Zu Ihrer umfassenden Beratung stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt weitere Rechtsanwälte und Steuerberater zur Verfügung. Hierzu erweitert ab 1. Mai 2006 die überörtliche Partnerschaft KONLUS & Arndt in Köln und Bergisch Gladbach, Rechtsanwaelt
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Beschlagnahme - Köln Bergisch Gladbach Leverkusen - Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Tagesaktuelle Nachrichten Steuern Recht Veröffentlichungen Veranstaltungen Links Downloads Glossar Steuerstrafrecht Beschlagnahme Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren. Die Anordnung und die Vollstreckung treffen in der Regel zusammen. Werden die Gegenstände oder Unterlagen freiwillig herausgegeben, spricht man nicht mehr von einer Beschlagnahme. Alle Beweismittel, die für die Untersuchungen von Bedeutung sein können, unterliegen der Beschlagnahme. Zurück < zurück weiter > Home | Suche | Dienstleistungen | Kontakt | Impressum | Disclaimer
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