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BauWiAusbV 1999 - Einzelnorm

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Gemeinsame Vorschriften § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 2 Ausbildungsdauer § 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung § 4 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Zweiter Teil Vorschriften über die Ausbildungsberufe Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin, Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin und Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin 1. Abschnitt Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin § 5 Ausbildungsberufsbild § 6 Ausbildungsrahmenplan § 7 Ausbildungsplan § 8 Berichtsheft § 9 Zwischenprüfung § 10 Abschlussprüfung 2. Abschnitt Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin § 11 Ausbildungsberufsbild § 12 Ausbildungsrahmenplan § 13 Ausbildungsplan § 14 Berichtsheft § 15 Zwischenprüfung § 16 Abschlussprüfung 3. Abschnitt Tief
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BauWiAusbV 1999 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Startseite Gesetze / Verordnungen Aktualitätendienst Volltextsuche Hinweise Impressum Tastenkombinationen Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF Eingangsformel Inhaltsübersicht Erster Teil Gemeinsame Vorschriften § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 2 Ausbildungsdauer § 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung § 4 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Zweiter Teil Vorschriften für die Ausbildungsberufe Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin, Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin und Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin 1. Abschnitt Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin § 5 Ausbildungsberufsbild § 6 Ausbildungsrahmenplan § 7 Ausbildungsplan § 8 Berichtsheft § 9 Zwischenprüfung § 10 Abschlussprüfung 2. Abschnitt Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin § 11 Ausbildungsberufsbild &
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Überbetrieblich

Ausbildungszentrum Bau Erstellungsdatum 07/25/04 Letzte Änderung 07/30/05 Kursangebot ÜBERBETRIEBLICH Der Bau des Ausbildungszentrums im Jahre 1978 wurde durch die Einführung der Stufenausbildung im Baugewerbe notwendig. Das ABZ ist seit dieser Zeit verpflichtet die überbetriebliche Lehrlingsausbildung für die Berufe Maurer, Stahlbetonbauer, Straßenbauer, Fliesenleger und Stuckateure durchzuführen. Maurer und Stahlbetonbauer kommen aus den Handwerksbetrieben von Stadt- und Landkreis Augsburg und Aichach-Friedberg. Straßenbauer,Stuckateure und Fliesenleger aus dem gesamten Bezirk Schwaben. Die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 02 Juni 1999 hat die gesamte Ausbildung neu geregelt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte: Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft dauert insgesamt 36 Monate. Die erste Stufe dauert 24 Monate mit dem möglichen Abschluss zum Hochbau- Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter. Die 2. Stufe dauert 12 Monate mit dem Abschluss der Gesellenprüfung zum Maurer, Betonbauer, St
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